Gutachten für das Finanzamt – Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts.
Das Finanzamt berechnet den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen abweichenden niedrigeren Verkehrswert, kann ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten als fachlicher Nachweis eingereicht werden. Über die Berücksichtigung und die steuerliche Wirkung entscheidet die Finanzbehörde im Einzelfall.
Typische Anlässe:
- Einspruch gegen Erbschaftssteuerbescheid
- Einspruch gegen Schenkungssteuerbescheid
- Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
- Grundsteuer-Einspruch
Die Leistung umfasst die fachliche Verkehrswertermittlung, jedoch keine Rechts- oder Steuerberatung, Vertretung oder Fristenkontrolle. Frist und Vorgehen sind mit einer dazu befugten steuer- oder rechtsberatenden Person zu klären.
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