Verkauf8 Min.

Notarkosten beim Immobilienverkauf: Alle Gebühren im Überblick

Der Verkauf einer Immobilie ist mit verschiedenen Kosten verbunden, darunter die unumgänglichen Notargebühren. Erfahren Sie in unserem umfassenden Leitfaden, wie hoch die Notarkosten ausfallen, wer sie trägt und wie Sie möglicherweise sparen können.

AR ImmoInvest Redaktion
|Februar 2026
Notarkosten beim Immobilienverkauf: Alle Gebühren im Überblick

Notarkosten beim Immobilienverkauf: Ein umfassender Leitfaden

Der Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der mit verschiedenen Kosten verbunden ist. Ein wesentlicher und gesetzlich vorgeschriebener Kostenpunkt sind die Notargebühren. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienverkauf in Deutschland nicht rechtskräftig. Doch wie hoch sind diese Kosten genau, wer trägt sie und welche Leistungen sind darin enthalten? In diesem Leitfaden geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über alle anfallenden Gebühren und liefern praktische Tipps für Immobilieneigentümer, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet.

Warum ist ein Notar beim Immobilienverkauf notwendig?

In Deutschland schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 311b vor, dass jeder Vertrag, durch den sich ein Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, der notariellen Beurkundung bedarf. Der Notar agiert hierbei als unparteiischer und unabhängiger Berater für beide Vertragsparteien – Verkäufer und Käufer. Seine Aufgabe ist es, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären und die Vertragsurkunden eindeutig und rechtssicher zu formulieren. Er belehrt über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und schützt die Beteiligten vor unüberlegten Entscheidungen und rechtlichen Nachteilen.

Wie hoch sind die Notarkosten?

Die Höhe der Notargebühren ist nicht willkürlich, sondern bundesweit einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Gebühren sind also bei jedem Notar in Deutschland gleich. Entscheidend für die Berechnung ist der Geschäftswert, der sich in der Regel am Kaufpreis der Immobilie orientiert.

Als grobe Faustregel können Sie mit Notar- und Grundbuchkosten von insgesamt etwa 1,5 % bis 2,0 % des beurkundeten Kaufpreises rechnen. Davon entfallen circa 1,0 % bis 1,5 % auf die reinen Notarkosten und rund 0,5 % auf die Gebühren für das Grundbuchamt.

Beispielrechnung für eine Immobilie im Rhein-Main-Gebiet:

Angenommen, Sie verkaufen eine Eigentumswohnung in Frankfurt am Main für einen Kaufpreis von 400.000 Euro. Die Notar- und Grundbuchkosten würden sich dann wie folgt zusammensetzen:

  • Notarkosten (ca. 1,5 %): 6.000 Euro
  • Grundbuchkosten (ca. 0,5 %): 2.000 Euro
  • Gesamtkosten: ca. 8.000 Euro

Wer trägt die Notarkosten beim Immobilienverkauf?

Gesetzlich ist nicht festgelegt, wer die Notarkosten zu tragen hat. In der Praxis hat sich jedoch eine klare Regelung etabliert: Der Käufer übernimmt den Großteil der Notar- und Grundbuchkosten. Dies umfasst die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Gebühren für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Der Verkäufer trägt in der Regel nur einen geringen Teil der Kosten. Dazu gehören die Gebühren für die Löschung von Belastungen im Grundbuch, die nicht vom Käufer übernommen werden. Dies ist typischerweise die Löschung der alten Grundschuld des Verkäufers.

Welche Leistungen sind in den Notargebühren enthalten?

Die Notargebühren decken eine Vielzahl von Leistungen ab, die für eine sichere und reibungslose Abwicklung des Immobilienverkaufs notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Entwurf des Kaufvertrags: Der Notar erstellt einen rechtssicheren Kaufvertragsentwurf und sendet diesen an beide Parteien.
  • Beurkundung: Der Notar liest den gesamten Vertrag vor, erläutert die Inhalte und beurkundet die Unterschriften von Käufer und Verkäufer.
  • Abwicklung des Vertrags: Nach der Beurkundung kümmert sich der Notar um alle weiteren Schritte. Er holt notwendige Genehmigungen ein, überwacht die Kaufpreiszahlung und veranlasst die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Betreuungs- und Vollzugstätigkeiten: Dazu zählt die gesamte Korrespondenz mit dem Grundbuchamt, dem Finanzamt und den Banken.

Können Notarkosten verhandelt oder gespart werden?

Da die Notargebühren gesetzlich festgelegt sind, können sie nicht verhandelt werden. Ein Notar darf die gesetzlichen Gebühren weder unter- noch überschreiten. Dennoch gibt es einige wenige Möglichkeiten, die Kosten zu optimieren:

  • Notaranderkonto vermeiden: Die Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto verursacht zusätzliche Kosten. Sicherer und günstiger ist die direkte Zahlung vom Käufer an den Verkäufer, nachdem der Notar die Fälligkeitsmitteilung versendet hat.
  • Grundschuldbestellung prüfen: Wenn der Käufer die Immobilie finanziert, muss eine neue Grundschuld bestellt werden. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

Fazit und Call-to-Action

Die Notarkosten sind ein fester und unumgänglicher Bestandteil beim Immobilienverkauf. Sie gewährleisten die rechtliche Sicherheit für beide Parteien und werden hauptsächlich vom Käufer getragen. Als Verkäufer sollten Sie sich dennoch frühzeitig über die auf Sie zukommenden Kosten für die Lastenfreistellung informieren. Eine transparente Aufschlüsselung durch den Notar sorgt hier für Klarheit.

Sie möchten Ihre Immobilie schnell und fair verkaufen? AR ImmoInvest GmbH kauft Immobilien im Rhein-Main-Gebiet direkt an – ohne Maklergebühren, mit Festpreisgarantie und Abwicklung in wenigen Wochen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Bewertung.

Gut zu wissen

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Unser Team berät Sie gerne persönlich und unverbindlich. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ajmal Jaweed – Ihr Immobilienexperte

DEKRA-zertifizierter Immobiliensachverständiger D2

Unsere Ratgeber-Artikel werden von unserem Expertenteam erstellt und basieren auf jahrelanger Erfahrung im Immobilienmarkt des Rhein-Main-Gebiets.

Immobilie verkaufen? Wir machen Ihnen ein Angebot.

Erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein verbindliches Kaufangebot – kostenlos, unverbindlich und ohne Maklergebühren.

Angebot in 48h
Keine Maklergebühren
Festpreisgarantie

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Einige Cookies sind für den Betrieb der Website notwendig, während andere uns helfen, die Website zu verbessern und Ihnen personalisierte Inhalte anzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unseren AGB.