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Immobilienbewertung: Verfahren einfach erklärt

Ein umfassender Leitfaden zu den drei zentralen Verfahren der Immobilienbewertung: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren. Erfahren Sie, wann welches Verfahren zur Anwendung kommt und wie der Wert Ihrer Immobilie im Rhein-Main-Gebiet ermittelt wird.

AR ImmoInvest Redaktion
|Februar 2026
Immobilienbewertung: Verfahren einfach erklärt

Immobilienbewertung: Ein Leitfaden zu Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert

Egal, ob Sie eine Immobilie im belebten Rhein-Main-Gebiet verkaufen, eine Kapitalanlage bewerten oder den Wert Ihres Eigenheims für eine Finanzierung ermitteln möchten – eine fundierte Immobilienbewertung ist das A und O. Doch die Welt der Gutachter und Bewerter ist voller Fachbegriffe. Drei zentrale Verfahren stehen dabei im Mittelpunkt: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Doch was bedeuten diese Begriffe, wann kommen sie zur Anwendung und welches Verfahren ist für Ihre Immobilie das richtige? Dieser Ratgeber bringt Licht ins Dunkel.

Das Vergleichswertverfahren: Was der Markt für ähnliche Objekte zahlt

Das Vergleichswertverfahren ist das wohl marktnächste und für viele am einfachsten nachzuvollziehende Verfahren. Der Grundgedanke ist simpel: Eine Immobilie ist so viel wert, wie Käufer bereit sind, für vergleichbare Objekte in ähnlicher Lage zu zahlen. Dieses Verfahren eignet sich hervorragend für:

  • Selbstgenutzte Eigentumswohnungen
  • Reihenhäuser und Doppelhaushälften in Siedlungen
  • Unbebaute Grundstücke

Grundlage sind die tatsächlich erzielten Kaufpreise von Immobilien, die in Lage, Größe, Ausstattung, Baujahr und Zustand möglichst ähnlich sind. Diese Daten stammen aus den Kaufpreissammlungen der lokalen Gutachterausschüsse, wie sie beispielsweise für Städte wie Frankfurt am Main, Wiesbaden oder Mainz geführt werden. Ein Sachverständiger passt den Wert anschließend durch Zu- oder Abschläge an die spezifischen Merkmale Ihrer Immobilie an. Wurde beispielsweise kürzlich eine neue Heizung eingebaut, steigert das den Wert. Ein renovierungsbedürftiges Bad hingegen führt zu einem Abschlag.

Praxis-Tipp: Das Vergleichswertverfahren ist nur so gut wie die Datenlage. In ländlicheren Gebieten des Rhein-Main-Gebiets oder bei sehr individuellen, einzigartigen Immobilien gibt es oft nicht genügend Vergleichsobjekte. In solchen Fällen müssen andere Verfahren herangezogen werden.

Das Ertragswertverfahren: Was Ihre Immobilie an Rendite abwirft

Steht nicht die Eigennutzung, sondern die Rendite im Vordergrund, kommt das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Dieses Verfahren ist der Standard für alle Arten von Renditeobjekten. Der Wert der Immobilie bemisst sich hier nicht an der Bausubstanz, sondern an den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien (Büros, Praxen, Ladenlokale)

Die Berechnung ist komplexer: Zuerst wird der Bodenwert (oft über das Vergleichswertverfahren) ermittelt. Davon getrennt wird der sogenannte Gebäudeertragswert berechnet. Dieser ergibt sich aus den jährlichen Nettokaltmieten abzüglich nicht umlegbarer Bewirtschaftungskosten (Instandhaltung, Verwaltung, Mietausfallrisiko). Dieser Reinertrag wird dann mit einem objektspezifischen Zinssatz (Liegenschaftszins) über die Restnutzungsdauer des Gebäudes kapitalisiert. Der Liegenschaftszins spiegelt das Risiko der Investition wider und ist je nach Lage und Objektart unterschiedlich.

Praxis-Tipp: Für Investoren im dynamischen Markt des Rhein-Main-Gebiets ist das Ertragswertverfahren entscheidend. Es zeigt, ob ein Kaufpreis im Verhältnis zur erwarteten Rendite gerechtfertigt ist. Achten Sie auf die angesetzten Bewirtschaftungskosten und den Liegenschaftszins – kleine Änderungen können den Wert erheblich beeinflussen.

Das Sachwertverfahren: Was der Bau der Immobilie heute kosten würde

Wenn es weder Vergleichsobjekte noch Mieteinnahmen gibt, rückt die Substanz in den Fokus. Das Sachwertverfahren beantwortet die Frage: Was würde es kosten, die Immobilie heute genau so wieder zu errichten? Dieses Verfahren wird vor allem angewendet bei:

  • Freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern zur Eigennutzung
  • Individuell geplanten Architektenhäusern
  • Spezialimmobilien wie Burgen oder Bahnhöfen

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird der Bodenwert ermittelt. Anschließend werden die Herstellungskosten des Gebäudes anhand von standardisierten Werten (Normalherstellungskosten) berechnet. Von diesen Kosten wird eine Alterswertminderung abgezogen, da ein älteres Gebäude nicht mehr den Wert eines Neubaus hat. Die Summe aus Bodenwert und dem Zeitwert des Gebäudes ergibt den vorläufigen Sachwert. Dieser wird zum Schluss noch durch einen Marktanpassungsfaktor an die aktuelle Marktlage im Rhein-Main-Gebiet angepasst, um eine realistische Einschätzung zu gewährleisten.

Praxis-Tipp: Das Sachwertverfahren ist oft das einzige passende Verfahren für das klassische '''Häuschen im Grünen'''. Es liefert einen soliden Wert auf Basis der Bausubstanz, der jedoch die aktuelle Nachfragesituation nicht immer perfekt abbildet. Die Kombination mit Elementen des Vergleichswertverfahrens ist daher oft sinnvoll.

Fazit: Welches Verfahren für welche Immobilie?

Die drei Verfahren schließen sich nicht gegenseitig aus. Oft werden sie von Gutachtern kombiniert, um den Wert einer Immobilie zu plausibilisieren und aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten. Für Sie als Eigentümer ist es wichtig, das Prinzip zu verstehen, um eine Bewertung nachvollziehen zu können.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Vergleichswert: Für Standard-Immobilien in guter Lage (z.B. Wohnung in Frankfurt-Sachsenhausen).
  • Ertragswert: Für vermietete Objekte (z.B. Mehrfamilienhaus in Offenbach).
  • Sachwert: Für das selbstgenutzte Eigenheim (z.B. Einfamilienhaus im Taunus).

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Ajmal Jaweed – Ihr Immobilienexperte

DEKRA-zertifizierter Immobiliensachverständiger D2

Unsere Ratgeber-Artikel werden von unserem Expertenteam erstellt und basieren auf jahrelanger Erfahrung im Immobilienmarkt des Rhein-Main-Gebiets.

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