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Spekulationssteuer bei Immobilien: Wann fällt sie an?

Die Spekulationssteuer kann den Gewinn aus einem Immobilienverkauf schmälern. Unser Ratgeber erklärt, wann sie fällig wird, welche Fristen und Ausnahmen es gibt und wie Sie die Steuer legal vermeiden können.

AR ImmoInvest Redaktion
|Februar 2026
Spekulationssteuer bei Immobilien: Wann fällt sie an?

Was ist die Spekulationssteuer bei Immobilien?

Die Spekulationssteuer ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Steuer, die auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften anfällt. Im deutschen Steuerrecht ist sie als Teil der Einkommensteuer in § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Sie wird dann fällig, wenn eine Immobilie innerhalb einer bestimmten Frist – der sogenannten Spekulationsfrist – nach dem Kauf wieder verkauft wird und dabei ein Gewinn erzielt wird.

Die Spekulationsfrist: Der entscheidende Faktor

Für Immobilien gilt grundsätzlich eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Das bedeutet: Verkaufen Sie eine Immobilie, die Sie vermietet haben, innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn, müssen Sie diesen Gewinn in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und versteuern. Der Stichtag für die Berechnung der Frist ist jeweils das Datum des Kaufvertrags und des Verkaufsvertrags.

Wann fällt die Spekulationssteuer an – und wann nicht?

Die Pflicht zur Zahlung der Spekulationssteuer hängt von zwei Hauptfaktoren ab: der Nutzungsart der Immobilie und der Haltedauer.

Verkauf von vermieteten Immobilien

Beim Verkauf von vermieteten Objekten oder unbebauten Grundstücken ist die Zehnjahresfrist entscheidend. Liegen zwischen dem Datum des notariellen Kaufvertrags und dem Datum des Verkaufsvertrags weniger als zehn Jahre, ist der erzielte Gewinn steuerpflichtig.

Ausnahmen von der Spekulationssteuer

Glücklicherweise gibt es wichtige Ausnahmen, die viele Immobilieneigentümer von der Steuerpflicht befreien. Die häufigste und wichtigste Ausnahme betrifft selbstgenutzte Immobilien.

Die Eigennutzungs-Ausnahme

Keine Spekulationssteuer fällt an, wenn die Immobilie:

  • im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, oder
  • im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Wichtig: Eine kurzzeitige Vermietung unterbricht die Eigennutzung nicht zwangsläufig, wenn die Immobilie ansonsten durchgehend selbst bewohnt wurde. Eine Ferienwohnung, die nur gelegentlich selbst genutzt wird, fällt jedoch nicht unter diese Regelung.

Sonderfall: Erbschaft und Schenkung

Wenn Sie eine Immobilie erben oder geschenkt bekommen, übernehmen Sie die Anschaffungsdaten des Vorbesitzers. Das bedeutet, die Spekulationsfrist beginnt nicht mit dem Erbfall oder der Schenkung, sondern mit dem ursprünglichen Kaufdatum durch den Erblasser oder Schenker. Haben Ihre Eltern beispielsweise ein Haus vor 15 Jahren gekauft und Sie erben es heute, können Sie es sofort steuerfrei verkaufen, da die Zehnjahresfrist längst abgelaufen ist.

Berechnung der Spekulationssteuer: So wird der Gewinn ermittelt

Die Höhe der Spekulationssteuer hängt von zwei Faktoren ab: der Höhe des Veräußerungsgewinns und Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.

Formel zur Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns

Der zu versteuernde Gewinn berechnet sich wie folgt:

Verkaufspreis
- Anschaffungskosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer)
- Werbungskosten (z.B. Maklergebühren beim Verkauf, Kosten für Inserate)
- Abschreibungen (AfA), die während der Haltedauer geltend gemacht wurden
= Veräußerungsgewinn

Wichtig: Modernisierungs- und Instandhaltungskosten können unter Umständen ebenfalls abgesetzt werden und den Gewinn mindern. Hier empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.

Wie hoch ist die Steuer?

Der ermittelte Gewinn wird zu Ihrem übrigen zu versteuernden Einkommen addiert und unterliegt Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Es gibt also keinen festen Steuersatz für die Spekulationssteuer. Wer ein hohes Einkommen hat, zahlt entsprechend auch einen höheren Steuersatz auf den Veräußerungsgewinn.

Freibetrag

Es gibt einen Freibetrag von 600 Euro pro Jahr für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Liegt der Gesamtgewinn aus allen solchen Geschäften (also nicht nur Immobilien) unter dieser Grenze, bleibt er steuerfrei.

Praktische Tipps für Immobilieneigentümer im Rhein-Main-Gebiet

Gerade in einer dynamischen Region wie dem Rhein-Main-Gebiet mit Städten wie Frankfurt, Mainz, Wiesbaden und Darmstadt können die Wertsteigerungen von Immobilien erheblich sein. Umso wichtiger ist es, die Spekulationssteuer im Blick zu behalten.

Checkliste zur Vermeidung der Spekulationssteuer:

  • Fristen prüfen: Kontrollieren Sie vor einem geplanten Verkauf genau das Datum des Kaufvertrags. Manchmal kann es sich lohnen, mit dem Verkauf noch einige Monate zu warten.
  • Nutzungsart dokumentieren: Bewahren Sie Nachweise über die Eigennutzung Ihrer Immobilie gut auf (z.B. Meldebescheinigung).
  • Kosten sammeln: Heben Sie alle Belege über Anschaffungs- und Werbungskosten auf, um den steuerpflichtigen Gewinn zu minimieren.
  • Steuerberater konsultieren: Insbesondere bei komplexeren Fällen (z.B. teilweise Vermietung, Erbschaft) ist eine professionelle Beratung unerlässlich.

Fazit: Gute Planung ist alles

Die Spekulationssteuer kann einen erheblichen Teil des Gewinns aus einem Immobilienverkauf zunichtemachen. Mit einer sorgfältigen Planung und Kenntnis der gesetzlichen Regelungen lässt sie sich jedoch in vielen Fällen legal vermeiden. Vor allem die Eigennutzungs-Ausnahme und die Zehnjahresfrist bieten Immobilieneigentümern wichtige Gestaltungsmöglichkeiten. Wer seine Immobilie im Rhein-Main-Gebiet verkaufen möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, um am Ende nicht von einer unerwarteten Steuerforderung überrascht zu werden.

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Ajmal Jaweed – Ihr Immobilienexperte

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